Als Autor Künstlersozialkasse nutzen
Die Künstlersozialkasse ist für Autoren eine ziemlich tolle Einrichtung. Denn egal, ob Journalist, Buchautor oder Texter – über die Künstlersozialkasse erhältst du eine soziale Absicherung, von der andere Selbständige nur träumen können. Einzige echte Hürde ist das Mindesteinkommen.
Die Künstlersozialkasse ist übrigens keine eigenständige Renten- oder Krankenkasse wie die landwirtschaftlichen Versorgungseinrichtungen. Sie sammelt nur Beiträge ein, stockt sie auf und leitet sie an die Rentenversicherung und die jeweilige Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Künstlersozialkasse Mindesteinkommen
Das Mindesteinkommen für die Künstlersozialkasse liegt etwas niedriger als für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, nämlich bei nur 325,- Euro monatlich. Wobei die Grenze nicht jeden Monat übertroffen werden muss, sondern nur im Jahr mehr als 3.900,- (12 * 325,- Euro) verdient werden müssen.
Außerdem darf die Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt werden, also beispielsweise für ein oder zwei Monate. Einen genauen Mindestzeitrahmen nennt das Gesetz nicht, aber wer länger als ein Jahr als Texter tätig ist, kann sich auf jeden Fall bewerben.
Wichtig ist außerdem, dass man keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben darf, wobei hier natürlich die 450,- Euro Grenze gilt.
Es versteht sich von selbst, dass die Tätigkeit als Texter der Haupterwerb sein muss und kein Nebenerwerb.
Künstlersozialkasse Antrag
Den Antrag auf Mitgliedschaft kann man ganz einfach über die Website der Künstlersozialkasse starten. Dorthin kommt man beispielsweise über diesen Link.
Künstlersozialkasse Beitrag
Der Beitrag ist ähnlich hoch wie für einen Angestellten, also rund 20 Prozent des Einkommens, wobei das Einkommen der Gewinn ist. Allerdings zahlen selbständige Texter keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, dadurch ist der Gesamtbeitrag etwas niedriger. Natürlich erhält man dann auch kein Arbeitslosengeld.
Für die meisten Texter ist das deutlich preiswerter als eine private Krankenversicherung – und bringt auch noch Rentenansprüche.
Allerdings muss man wissen, dass nicht der tatsächliche Gewinn ausschlaggebend ist. Stattdessen erstellt man zunächst eine Gewinnschätzung. Auf deren Basis wird der Beitrag abgebucht. Fällt das Einkommen später niedriger aus, kann man den Beitrag anpassen. Man erhält aber kein Geld für die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Umgekehrt muss man nicht nachzahlen, wenn der Gewinn höher als geschätzt liegt.
Warum ist das so? Ganz einfach, wer mehr Beiträge zahlt, erhält auch mehr Leistungen. Bei Kranken- und Pflegeversicherung spielt das keine so große Rolle (außer beim Krankengeld), aber die Rente wird natürlich höher, wenn man auch mehr eingezahlt hat.
Lohnt sich die Künstlersozialkasse?
Aber ist es nicht besser, das Geld auf ein Sparkonto oder in einen ETF einzuzahlen – gerade für Männer mit ihrer deutlich kürzeren Lebenserwartung?
Um diese Frage zu beantworten, muss man wissen, dass der Beitrag – wie bei Angestellten – aufgestockt wird. Den nahezu gleichen Betrag zahlt nämlich noch mal die Künstlersozialkasse dazu. Die ist nämlich, wie bereits erwähnt, keine eigenständige Versicherung.
Künstlersozialkasse Abgabe
Stattdessen sammelt die Künstlersozialkasse von den Auftraggebern eine Abgabe ein. Wer beispielsweise einen Artikel bei Textbroker oder Content.de in Auftrag gibt, zahlt nicht nur 19 Prozent Mehrwertsteuer (bis 31.12.2020: 16 Prozent), sondern im Preis ist gleich noch eine Zahlung an die Künstlersozialkasse enthalten.
Medienunternehmen aber auch Agenturen müssen diesen Betrag abführen, wenn sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Außerdem zahlt der Staat aus Steuermitteln noch was dazu. Ziemlich unfair gegenüber anderen Selbständigen, aber wir Texter profitieren davon.
KSK subventioniert deine Rente
Das bedeutet, dass bei 100,- Euro die der Texter abführen muss fast 200,- Euro an die Sozialkassen fließen. Davon gehen mehr als die Hälfte an die Rentenversicherung und erhöhen die Rente. Auch, wenn deren Rendite vermutlich schlechter ist als die eines ETF, wird sich das vermutlich lohnen, selbst für Männer.
Zumal etwas Risikostreuung nicht schlecht ist. Ich persönlich vertraue einem weltweiten ETF zwar mehr als der staatlichen Rentenversicherung, aber auch ich kann nicht ausschließen, dass er in 25 Jahren weniger wert ist als heute. Dann bin ich für eine staatliche Rente dankbar.
Fazit
Die Künstlersozialkasse ist eine tolle Sache. Wer sich privat krankenversichert zahlt meist deutlich mehr und erwirbt keinerlei Rentenansprüche. Vor allem für Frauen lohnt sich das!
Deshalb sollte die Gehaltsschätzung auch ehrlich sein. Wer weniger einnimmt, als geplant muss keine Scheu haben, den Beitrag zu reduzieren, sich aber auch nicht grämen, dass er zu viel gezahltes Geld nicht zurückbekommt.
Anspruchsberechtigt ist jeder, der aus dem Texten sein Haupteinkommen bezieht und mehr als 3.900,- Euro pro Jahr Gewinn macht.
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